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REACH – Erklärung
Bilstein & Siekermann GmbH + Co. KG als Hersteller von Verschlussschrauben, Drehteilen und Kaltfließpressteilen aus Stahl und NE – Metallen, gilt gemäß REACH – Verordnung als nach geschalteter Anwender (Downstream – User) von Erzeugnissen.
Zudem soll aus den Erzeugnissen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt werden. Somit unterliegt unser Unternehmen grundsätzlich also weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Darüber hinaus werden wir Sie umgehend gemäß REACH – Art. 33 informieren, falls Inhaltsstoffe unserer Erzeugnisse (ab Gehalt von >0,1%) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als besonders besorgniserregend (SVHC- Stoffe) eingestuft werden. Nach heutigem Stand gehen wir jedoch nicht davon aus, dass dies eintreffen wird.
Unabhängig davon verfolgen wir im eigenen Interesse und zur Gewährleistung einer hohen Produktsicherheit für unsere Kunden intensiv die Umsetzung von REACH auf Seite unserer Lieferanten. Wir stehen in enger Kommunikation mit unseren Zulieferern (z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Herstellung, Be- und Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder anderweitigen betrieblichen Prozessen) und werden die Vorregistrierung bzw. spätere Registrierung der relevanten Stoffe in REACH in unserer Lieferantenqualifikation einbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Bruno Hirtz